Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Grundsteuer in Ihrer aktuellen Form nicht mehr verfassungsgemäß ist.
Auf den ersten Blick könnte man denken, das ist gut, dann brauche ich keine Grundsteuer mehr zu zahlen. Doch die Grundsteuer stellt für die meisten Gemeinden in Deutschland die Haupteinnahmequelle dar.
Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Anpassung der Grundsteuer aufgegeben. Nach großen politischen Diskussionen konnte man sich auf eine Lösung einigen.
Leider ist es nicht die eine Lösung für ganz Deutschland, sondern es gibt, mal wieder einen Flickenteppich. Es gibt ein Bundesmodell und unterschiedliche Modelle in einigen Bundesländern, so auch in Niedersachsen.

Um diese Neuberechnung der Grundsteuer zu ermöglichen müssen SÄMTLICHE GRUNDSTÜCKE in Deutschland neu bewertet werden. Stichtag ist der 01.01.2022, wer also zu diesem Zeitpunkt Eigentümer eines Grundstückes war, muss zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 ausschließlich auf elektronischem Wege eine Erklärung abgeben. Die Verwaltung hat dann bis zum 01.01.2025 Zeit die Grundsteuer neu festzusetzen.

Das Verfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer aufkommensneutral sein soll. Also es keine Erhöhung der Grundsteuer insgesamt geben darf. Im Einzelfall kann es trotzdem zu teilweise erheblichen Steigerungen kommen. Wie hoch die Grundsteuer am 01.01.2025 sein wird, kann aktuelle noch niemand sagen, da die Gemeinden, welche für die Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes und der Grundsteuer verantwortlich sind, es selber noch nicht wissen.

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