Lohn- und Gehaltsabrechnung

Von der Lohnsteuer oder den Sozialabgaben können auch wir Sie nicht befreien. Es gibt aber viele Steuerbefreiungen, die Sie nutzen können.
Wir beraten Sie gerne:

  • Monatliche Lohnabrechnung
  • Anmeldung der Lohnsteuer
  • Betreuung von Lohnsteuerprüfungen
  • Beitragsnachweise für die Krankenkassen
  • Führung der Lohnkonten
  • Erstattungsanträge für Krankheitstage bei der Krankenkasse
  • Erstellung von Sozialversicherungsmeldungen
  • Betreuung von Sozialversicherungsprüfungen
  • Meldung zur Berufsgenossenschaft
  • Meldung zur Künstlersozialkasse
  • Meldung zur Schwerbehindertenabgabe
  • Abrechnung von Kurzarbeitergeld
  • Beratung „mehr Netto vom Brutto“ (steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile nutzen)